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Wilfried Roggenkamp

"20 Jahre Erfahrung im Südpazifik"

Kanada

Fahrzeugversicherung und Kaution

In den Standardmietraten der einzelnen Vermieter ist ein Kaskoversicheung mit einem unterschiedlichen Selbstbehalt im Bereich von CAD 500 ( ca. € 375,-- ) bis maximal CAD 5000,-- pro Schadensfall eingeschlossen ( ca. € 3000,--).

Die Schuldfrage, d.h. wie ist der Schaden oder Unfall zustandegekommen, spielt keine Rolle. D.h. wenn ein Schaden entstanden ist, müssen Sie diesen bis zur Höhe Ihres jeweiligen Selbstbehaltes aus der eigenen Tasche bezahlen.

Bitte informieren Sie sich bei der Fahrzeugübernahme genau ob folgende Schäden in der Fahrzeugversicherung mit enthalten sind, da die Ausschlüße von den Vermietern unterschiedlich gehandhabt werden.

  • Schäden am Aufbau des Fahrzeuges
  • Schäden am Unterboden des Fahrzeuges
  • Schäden an der Windschutzscheibe
  • Reifenschäden
  • Schäden an der Inneneinrichtung

Sie können bereits bei Buchung entsprechende Zusatzversicherungen ( VIP Versicherungen ) abschließen und dadurch den Selbstbehalt im Schadenfall entsprechend reduzieren. Auch hier gelten bei den einzelnen Vermietern unterschiedliche Bestimmungen und Versicherungsprämien. Die Einzelheiten sind beim jeweiligen Vermieter unter dem Punkt Versicherungen detailliert aufgeführt. Wir empfehlen grundsätzlich Abschluß von Zusatzversicherungen, den Schäden an in der Herstellung teuren Motorhomes sind auch nicht für "einen Apfel und ein Ei" zu reparieren und kosten dementsprechend.

Folgende Schäden werden von keiner Standard- oder Zusatzversicherung abgedeckt:

  • Schäden auf Grund von zu geringen Ol- und Wasserständen
  • Schäden auf Grund von Benutzung von falschem Benzin
  • Fahren des Fahrzeuges von allen Personen unter 21 Jahren, oder von Personen, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind.
  • Fahren unter Drogen und Alkoholeinfluß
  • Vorsätzlich verursachte Schäden durch die Mieter oder deren Gäste
  • Das Befahren von verbotenen Straßen oder Regionen
  • Das Abschleppen von anderen Fahrzeugen
  • Einfrierung von Fahrzeugsystemen
  • Fahren mit mehr Personen, als Sitzgurte vorhanden sind

Schadensmeldungen

Bei größeren Schäden am fremden Eigentum, bzw. bei Unfällen mit einem gegnerischen Fahrzeug sind Sie verpflichtet die Polizei zu rufen und einen Schadensbericht anfertigen zu lassen. Ferner sind Sie verpflichtet alle Schäden am Fahrzeug unverzüglich dem Vermieter zu melden. Sie helfen damit dem Vermieter auch Vorkehrungen für eine schnelle Reperatur bei Fahrzeugrückgabe zu treffen und notwendige Ersatzteile sofort parat zu haben. Bitte beachten Sie, daß eine unterlassene Schadensmeldung zum Verlust jeglichen Versicherunsschutzes führt und Sie alle Schäden aus der eigenen Tasche zahlen müssen - das kann teuer werden.

Ehrlich währt am längsten....

Die meisten Mißverständnisse und Unannehmlichkeiten geschehen dann, wenn bei Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe Schäden entdeckt, die auf dem Übernahmeprotokoll nicht vermerkt waren, und auch während der Reise nicht gemeldet wurden. Deshalb, wenn Sie einen Schaden verursacht haben, und das ist nur zu menschlich, denn nobody is perfect, dann melden Sie diesen auch, spätestens bei der Fahrzeugrückgabe. Sie ersparen sich und dem Personal unerfreuliche Diskussionen. Natürlich kann auch in seltenen Fällen der Fall eintreten, daß man tatsächlich einen Schaden nicht bemerkt hat. Wenn dieser im Übernahmeprotokoll nicht vermerkt ist, dann wird Ihnen der Vermieter diesen in Rechnung stellen, denn für den Vermieter ist das Übernahmeprotokoll das Maß alle Dinge

Technische Panne - zusätzliche Kosten

Zusätzliche Kosten, die auf Grund von technischen Pannen der Fahrzeuge entstehen, z.B. Übernachtungskosten in Motels, Verpflegungskosten etc, sind im Rahmen der Standardversicherung nicht versichert, sondern müssen von Ihnen selbst getragen werden. Nur wenn Sie eine zusätzliche VIP Versicherung abschließen, werden Ihnen diese Kosten gegen Beleg am Ende der Anmietung wieder erstattet.

Kaution

Bei der Fahrzeugübernahme müssen Sie in Kaution mittels Ihrer Kreditkarte hinterlegen. Mastercard und Visa werden von allen Vermietern akzeptiert. Bei anderen Kreditkarten z.B. Diners Club oder Amexco halten Sie bitte vorher mit Rücksprache, ob diese akzeptiert werden. Die Höhe der Kaution hängt im Regelfall von der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung in der Fahrzeugversicherung ab und ist auch von Vermieter zu Vermieter leicht unterschiedlich.

Bitte beachten Sie, daß die Kaution im Regelfall sofort Ihrem Kreditkartenkonto in voller Höhe belastet wird. Bei der Fahrzeugrückgabe erhalten Sie die Kaution wieder innerhalb von 3 -4 Arbeitstagen auf Ihrem Kreditkartenkonto zurückerstattet, vorausgesetzt es ist kein zu verrechnender Schaden entstanden. Die Kosten für diese Kreditkartentransaktionen sind von Ihnen zu tragen, ebenso die Gewinne oder Verluste aus entstehenden Wechselkursveränderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Australia Travelteam

Wilfried Roggenkamp

Stand: November 2005

 

 

 © 2005 Thomas Braun