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Fahrzeugversicherung
und Kaution
In den Standardmietraten der einzelnen Vermieter ist ein Kaskoversicheung
mit einem unterschiedlichen Selbstbehalt im Bereich von CAD 500
( ca. € 375,-- ) bis maximal CAD 5000,-- pro Schadensfall
eingeschlossen ( ca. € 3000,--).
Die Schuldfrage, d.h. wie ist der Schaden oder Unfall zustandegekommen,
spielt keine Rolle. D.h. wenn ein Schaden entstanden ist, müssen
Sie diesen bis zur Höhe Ihres jeweiligen Selbstbehaltes aus
der eigenen Tasche bezahlen.
Bitte informieren Sie sich bei der Fahrzeugübernahme genau
ob folgende Schäden in der Fahrzeugversicherung mit enthalten
sind, da die Ausschlüße von den Vermietern unterschiedlich
gehandhabt werden.
- Schäden am Aufbau des Fahrzeuges
- Schäden am Unterboden des Fahrzeuges
- Schäden an der Windschutzscheibe
- Reifenschäden
- Schäden an der Inneneinrichtung
Sie können bereits bei Buchung entsprechende Zusatzversicherungen
( VIP Versicherungen ) abschließen und dadurch den Selbstbehalt
im Schadenfall entsprechend reduzieren. Auch hier gelten bei den
einzelnen Vermietern unterschiedliche Bestimmungen und Versicherungsprämien.
Die Einzelheiten sind beim jeweiligen Vermieter unter dem Punkt
Versicherungen detailliert aufgeführt. Wir empfehlen grundsätzlich
Abschluß von Zusatzversicherungen, den Schäden an in
der Herstellung teuren Motorhomes sind auch nicht für "einen
Apfel und ein Ei" zu reparieren und kosten dementsprechend.
Folgende Schäden werden von keiner Standard- oder Zusatzversicherung
abgedeckt:
- Schäden auf Grund von zu geringen Ol- und Wasserständen
- Schäden auf Grund von Benutzung von falschem Benzin
- Fahren des Fahrzeuges von allen Personen unter 21 Jahren,
oder von Personen, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind.
- Fahren unter Drogen und Alkoholeinfluß
- Vorsätzlich verursachte Schäden durch die Mieter
oder deren Gäste
- Das Befahren von verbotenen Straßen oder Regionen
- Das Abschleppen von anderen Fahrzeugen
- Einfrierung von Fahrzeugsystemen
- Fahren mit mehr Personen, als Sitzgurte vorhanden sind
Schadensmeldungen
Bei größeren Schäden am fremden Eigentum, bzw.
bei Unfällen mit einem gegnerischen Fahrzeug sind Sie verpflichtet
die Polizei zu rufen und einen Schadensbericht anfertigen zu lassen.
Ferner sind Sie verpflichtet alle Schäden am Fahrzeug unverzüglich
dem Vermieter zu melden. Sie helfen damit dem Vermieter auch Vorkehrungen
für eine schnelle Reperatur bei Fahrzeugrückgabe zu
treffen und notwendige Ersatzteile sofort parat zu haben. Bitte
beachten Sie, daß eine unterlassene Schadensmeldung zum
Verlust jeglichen Versicherunsschutzes führt und Sie alle
Schäden aus der eigenen Tasche zahlen müssen - das kann
teuer werden.
Ehrlich währt am längsten....
Die meisten Mißverständnisse und Unannehmlichkeiten
geschehen dann, wenn bei Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe
Schäden entdeckt, die auf dem Übernahmeprotokoll nicht
vermerkt waren, und auch während der Reise nicht gemeldet
wurden. Deshalb, wenn Sie einen Schaden verursacht haben, und
das ist nur zu menschlich, denn nobody is perfect, dann melden
Sie diesen auch, spätestens bei der Fahrzeugrückgabe.
Sie ersparen sich und dem Personal unerfreuliche Diskussionen.
Natürlich kann auch in seltenen Fällen der Fall eintreten,
daß man tatsächlich einen Schaden nicht bemerkt hat.
Wenn dieser im Übernahmeprotokoll nicht vermerkt ist, dann
wird Ihnen der Vermieter diesen in Rechnung stellen, denn für
den Vermieter ist das Übernahmeprotokoll das Maß alle
Dinge
Technische Panne - zusätzliche
Kosten
Zusätzliche Kosten, die auf Grund von technischen Pannen
der Fahrzeuge entstehen, z.B. Übernachtungskosten in Motels,
Verpflegungskosten etc, sind im Rahmen der Standardversicherung
nicht versichert, sondern müssen von Ihnen selbst getragen
werden. Nur wenn Sie eine zusätzliche VIP Versicherung abschließen,
werden Ihnen diese Kosten gegen Beleg am Ende der Anmietung wieder
erstattet.
Kaution
Bei der Fahrzeugübernahme müssen Sie in Kaution mittels
Ihrer Kreditkarte hinterlegen. Mastercard und Visa werden von
allen Vermietern akzeptiert. Bei anderen Kreditkarten z.B. Diners
Club oder Amexco halten Sie bitte vorher mit Rücksprache,
ob diese akzeptiert werden. Die Höhe der Kaution hängt
im Regelfall von der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung in der
Fahrzeugversicherung ab und ist auch von Vermieter zu Vermieter
leicht unterschiedlich.
Bitte beachten Sie, daß die Kaution im Regelfall sofort
Ihrem Kreditkartenkonto in voller Höhe belastet wird. Bei
der Fahrzeugrückgabe erhalten Sie die Kaution wieder innerhalb
von 3 -4 Arbeitstagen auf Ihrem Kreditkartenkonto zurückerstattet,
vorausgesetzt es ist kein zu verrechnender Schaden entstanden.
Die Kosten für diese Kreditkartentransaktionen sind von Ihnen
zu tragen, ebenso die Gewinne oder Verluste aus entstehenden Wechselkursveränderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Australia Travelteam
Wilfried Roggenkamp
Stand: November 2005
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