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Wilfried Roggenkamp

"20 Jahre Erfahrung im Südpazifik"

Australien Camper

Mehrere Fahrer wollen das Fahrzeug fahren.

Wenn dies der Fall ist, muß dies bei Übernahme bekannt gegeben und im Mietvertrag vermerkt werden. D.h. ein zweiter oder dritter Fahrer(in) muß dann auch einen gültigen, am besten internationalen Führerschein vorlegen.

Hinweis: Nur die Fahrer, die auch im Mietvertrag eingetragen sind, dürfen das Fahrzeug fahren. Fährt ein Fahrer das Fahrzeug, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, und es kommt zu einem Unfall, dann müssen sie für alle entstehenden Kosten in voller Höhe selbst aufkommen. In diesem Falle greift kein Versicherungsschutz.

 

 © 2003 Thomas Braun