Mehrere Fahrer wollen
das Fahrzeug fahren.
Wenn dies der Fall ist, muß dies bei Übernahme
bekannt gegeben und im Mietvertrag vermerkt werden. D.h. ein zweiter
oder dritter Fahrer(in) muß dann auch einen gültigen,
am besten internationalen Führerschein vorlegen.
Hinweis: Nur die Fahrer, die auch im Mietvertrag
eingetragen sind, dürfen das Fahrzeug fahren. Fährt
ein Fahrer das Fahrzeug, der nicht im Mietvertrag eingetragen
ist, und es kommt zu einem Unfall, dann müssen sie für
alle entstehenden Kosten in voller Höhe selbst aufkommen.
In diesem Falle greift kein Versicherungsschutz.