Wie verhalte ich mich am besten,
wenn es doch einmal "kracht" !
Erste Regel: Die Ruhe bewahren, auch wenn
es schwer fällt.
Zweite Regel: Wenn Personenschäden
vorhanden sind muß in Australien die Polizei gerufen werden.
Wenn nur Blechschaden vorgekommen ist, kommt in Australien die
Polizei nicht!
Dritte Regel: Den Unfallgegner zu Wort
kommen zu lassen, denn der ist aller Wahrscheinlichkeit gegebenenfalls
noch aufgeregter als Sie. Vor allem dann, wenn ziemlich offensichtlich
ist, dass Sie Schuld am Unfall waren.
Warum? In Australien gibt es keine vergleichbare
Haftpflichtversicherung wie bei uns. D.h. die Autos sind nur gegen
Personenschäden pflichtversichert. Wenn es nur einen Blechschaden
gegeben hat, dann müssen die Australier den Schaden von der
Privatperson "eintreiben" wenn dieser keine Versicherung
für "Blechschäden" hat. Insofern will vielleicht
Ihr Unfallgegner gleich vor Ort Geld "kassieren" weil
er sonst Angst hat nicht mehr zu seinem Geld zu kommen.
Vierte Regel: Wenn möglich den Vermieter
anrufen und ihm den Schaden melden und ihm die Adresse des Unfallgegners
mitteilen. Im Regelfall regelt dann der Vermieter mit dem Unfallgegner
die finanzielle Regulierung des Schadens.
Fünfte Regel: Keine Schuldanerkenntnisse
abgeben oder gar unterschreiben.