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Wilfried Roggenkamp

"20 Jahre Erfahrung im Südpazifik"

Australien Camper

Wie verhalte ich mich am besten, wenn es doch einmal "kracht" !

Erste Regel: Die Ruhe bewahren, auch wenn es schwer fällt.

Zweite Regel: Wenn Personenschäden vorhanden sind muß in Australien die Polizei gerufen werden. Wenn nur Blechschaden vorgekommen ist, kommt in Australien die Polizei nicht!

Dritte Regel: Den Unfallgegner zu Wort kommen zu lassen, denn der ist aller Wahrscheinlichkeit gegebenenfalls noch aufgeregter als Sie. Vor allem dann, wenn ziemlich offensichtlich ist, dass Sie Schuld am Unfall waren.

Warum? In Australien gibt es keine vergleichbare Haftpflichtversicherung wie bei uns. D.h. die Autos sind nur gegen Personenschäden pflichtversichert. Wenn es nur einen Blechschaden gegeben hat, dann müssen die Australier den Schaden von der Privatperson "eintreiben" wenn dieser keine Versicherung für "Blechschäden" hat. Insofern will vielleicht Ihr Unfallgegner gleich vor Ort Geld "kassieren" weil er sonst Angst hat nicht mehr zu seinem Geld zu kommen.

Vierte Regel: Wenn möglich den Vermieter anrufen und ihm den Schaden melden und ihm die Adresse des Unfallgegners mitteilen. Im Regelfall regelt dann der Vermieter mit dem Unfallgegner die finanzielle Regulierung des Schadens.

 

Fünfte Regel: Keine Schuldanerkenntnisse abgeben oder gar unterschreiben.

 

 © 2003 Thomas Braun