Australien Neuseeland Wohnmobile Camper

Home
Länder
 
 
 

Wilfried Roggenkamp

Wilfried Roggenkamp

"20 Jahre Erfahrung im Südpazifik"

Australia-Travelteam Reisebedingungen


REISEBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Gast, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns wird durch diese Reisebedingungen geregelt.

1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Danach erhalten Sie die Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage unseres neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist keinen Einspruch gegen die Ihnen vorliegende Reisebestätigung einlegen.
Wir weisen darauf hin, das wir Ihre personenbezogenen Daten zur Gewährleistung Ihrer Buchung elektronisch verarbeiten und speichern.

2. Bezahlung / Sicherungsschein
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein gemäß §651k BGB und Ihre Rechnung. Bitte zahlen Sie dann die Anzahlung je Person in Höhe von 15% des Reisepreises. Den Restbetrag zahlen Sie bis 30 Tage vor Abreise. Nach Eingang des kompletten Reisepreises erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis fällig, sobald Sie den Sicherungsschein von uns erhalten haben.

3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kataloges/Prospektes sowie aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die im Katalog/Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch vor, diese aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß zu ändern. Darüber werden wir Sie vor der Buchung informieren.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Es ist uns gestattet, Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Darüber werden wir Sie unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Australia Travelteam in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Australia Travelteam über diese Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber Australia Travelteam schriftlich geltend zu machen.
Eine Preiserhöhung ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisetermin ist unzulässig.

5. Reiserücktritt durch Sie, Umbuchung, Ersatzperson, Reiseänderung
Im Falle des Reiserücktritts nach § 651i BGB verlangen wir eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Der Wert der von uns ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung werden dabei berücksichtigt. Wenn Sie die Reise stornieren oder wenn Sie ohne Rücktrittserklärung die Reise nicht antreten, fallen grundsätzlich folgende pauschalierte Rücktrittskosten je Person an: bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%, ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%, ab 14 Tag vor Reisebeginn 90%, des jeweiligen Reisepreises. Ab Abreisetag und nach Abreise ist keine Erstattung mehr möglich. Für alle Stornierungen, bei dem das Australia Travelteam als Vermittler auftritt, werden zusätzlich zu den Stornokosten der vermittelten Veranstalter ein Pauschale von € 75,00 fällig. Sie haben die Möglichkeit, uns gegenüber nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden als die von uns bestimmte Pauschale entstanden ist. Die Rücktrittskosten werden in diesem Falle in Höhe des tatsächlichen Schadens berechnet. Im Falle des Rücktritts können wir auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Geringfügige Änderungen der ursprünglich gebuchten Reise sowie Änderungen des Reiseverlaufes durch Sie sind nur bedingt und bei rechtzeitiger Bestellung möglich. Für derartige Umbuchungen / Änderungen berechnen wir 100 EUR je Buchung und Vorgang. Ansonsten gelten Umbuchungen als Rücktritt vom Reisevertrag. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sollten wir dem Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag (§651b BGB) berechtigt widersprechen, so sind die vorhergenannten pauschalierten Rücktrittskosten zu zahlen. Mehrkosten aus dem Eintritt eines Dritten berechnen wir mit 100 EUR je Person. Bitte beachten Sie eventuelle gesonderte Stornobedingungen, die auf den Rechnungen aufgeführt sind.

6. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschliesslich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Darüber werden wir Sie unverzüglich informieren und den eingezahlten Reisepreis sofort zurückerstatten.
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
Ist der Reisevertrag wegen der Gründe gemäß § 651j BGB gekündigt, sind wir dann nicht verpflichtet, Sie zurückzubefördern, wenn gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, Ihre Rückführung durch uns nicht möglich machen.

8. Haftung

Für die zutreffende Beschreibung der Leistungen in den Prospekten haften wir nicht, soweit wir vor Vertragsabschluß eine Änderung der Katalog/Prospektangaben erklärt haben.
Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes und Ziellandes.
Es finden Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger ( Fluggesellschaften, Busunternehmen, Eisenbahn usw. ) Anwendung. Bei Reisen mit besonderen Risiken, die in der Reisebeschreibung als solche gekennzeichnet sind, ist die Haftung von Australia Travelteam, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenso haftet Australia Tavelteam nicht für Unfälle und Schäden, die durch sportliche Betätigung und andere Ferienaktivitäten verursacht werden.

9. Gewährleistung
Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Australia Travelteam darf auch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzleistung aus wichtigem, Australia Travelteam erkennbaren Grund abzulehnen. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte. Dieser Anspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Reiseende an Australia Travelteam gestellt werde. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Haftunsbeschränkung:
Unsere Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
1. soweit ein Schaden des Resisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Außerdem haften wir nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen, die in der Regel bei Reiseleitungen gebucht und bezahlt werden, gekennzeichnet sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Australia Travelteam ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Australia Travelteam nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt Australia Travelteam die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montraler Vereinbarung ( nur für Flüge nach USA und Kanada ). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern Australia Travelteam in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11. Beanstandungen – Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Beanstandungen sind dem Reiseleiter oder dem Leistungsträger unverzüglich geltend zu machen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Können Mängel nicht gleich behoben werden, so müssen uns diese sofort vom Urlaubsort aus mitgeteilt werden. Die für die Benachrichtigung notwendigen Kosten tragen wir, sofern die Reklamation berechtigt ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung.

12. Versicherung
Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie Informationsbroschüren über Reiseversicherungen.. Wir empfehlen dringend, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrages eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Auch sollten Sie für ausreichenden Schutz im Falle einer Erkrankung vorsorgen.

13. Pass- und Visavorschriften
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten belasten.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

16. Sonstiges
Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 651a bis 651k BGB deren Text Sie bei uns einsehen oder anfordern können.

Alle Angaben entsprechen dem Stand Aug 2005

Veranstalter:

Australia Travelteam GmbH

Geschäftsführer

Karwendelstr. 1

Wilfried Roggenkamp

82194 Gröbenzell

Handelsregister: München HRB 67550

Tel: 08142/580031

zurück

© 2010 Australia-Travelteam