|
|
|
|
| |
| |
| |
|

Wilfried Roggenkamp
"20 Jahre Erfahrung im Südpazifik"
|
|
 |
 |
| Australia-Travelteam Reisebedingungen |
 |
 |
|
 |
REISEBEDINGUNGEN
Sehr geehrter Gast, das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns wird durch diese Reisebedingungen geregelt.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des
Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich
oder telefonisch erfolgen. Danach erhalten Sie die Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt der Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab,
sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag
kommt auf der Grundlage unseres neuen Angebotes zustande, wenn
Sie innerhalb dieser Frist keinen Einspruch gegen die Ihnen vorliegende
Reisebestätigung einlegen.
Wir weisen darauf hin, das wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Gewährleistung Ihrer Buchung elektronisch verarbeiten und
speichern.
2. Bezahlung / Sicherungsschein
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein
gemäß §651k BGB und Ihre Rechnung. Bitte zahlen
Sie dann die Anzahlung je Person in Höhe von 15% des Reisepreises.
Den Restbetrag zahlen Sie bis 30 Tage vor Abreise. Nach Eingang
des kompletten Reisepreises erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen.
Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist
der gesamte Reisepreis fällig, sobald Sie den Sicherungsschein
von uns erhalten haben.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
des jeweiligen Kataloges/Prospektes sowie aus den Angaben in unserer
Reisebestätigung. Die im Katalog/Prospekt enthaltenen Angaben
sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch vor, diese
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsabschluß zu ändern. Darüber
werden wir Sie vor der Buchung informieren.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Es ist uns gestattet, Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Darüber werden
wir Sie unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn Australia Travelteam in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung von Australia Travelteam über diese Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber Australia
Travelteam schriftlich geltend zu machen.
Eine Preiserhöhung ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisetermin
ist unzulässig.
5. Reiserücktritt durch Sie, Umbuchung, Ersatzperson,
Reiseänderung
Im Falle des Reiserücktritts nach § 651i BGB
verlangen wir eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe
richtet sich nach dem Reisepreis. Der Wert der von uns ersparten
Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistung werden dabei berücksichtigt. Wenn Sie die Reise
stornieren oder wenn Sie ohne Rücktrittserklärung die
Reise nicht antreten, fallen grundsätzlich folgende pauschalierte
Rücktrittskosten je Person an: bis 30. Tag vor Reisebeginn
25%, ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%, ab 14 Tag vor Reisebeginn
90%, des jeweiligen Reisepreises. Ab Abreisetag und nach Abreise
ist keine Erstattung mehr möglich. Für alle Stornierungen,
bei dem das Australia Travelteam als Vermittler auftritt, werden
zusätzlich zu den Stornokosten der vermittelten Veranstalter
ein Pauschale von € 75,00 fällig. Sie haben die Möglichkeit,
uns gegenüber nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden
als die von uns bestimmte Pauschale entstanden ist. Die Rücktrittskosten
werden in diesem Falle in Höhe des tatsächlichen Schadens
berechnet. Im Falle des Rücktritts können wir auch die
tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Geringfügige
Änderungen der ursprünglich gebuchten Reise sowie Änderungen
des Reiseverlaufes durch Sie sind nur bedingt und bei rechtzeitiger
Bestellung möglich. Für derartige Umbuchungen / Änderungen
berechnen wir 100 EUR je Buchung und Vorgang. Ansonsten gelten
Umbuchungen als Rücktritt vom Reisevertrag. Bis zum Reisebeginn
können Sie verlangen, daß ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sollten wir dem Eintritt
eines Dritten in den Reisevertrag (§651b BGB) berechtigt
widersprechen, so sind die vorhergenannten pauschalierten Rücktrittskosten
zu zahlen. Mehrkosten aus dem Eintritt eines Dritten berechnen
wir mit 100 EUR je Person. Bitte beachten Sie eventuelle gesonderte
Stornobedingungen, die auf den Rechnungen aufgeführt sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung
der Reise trotz einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören
oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten,
daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen
Sie selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschliesslich der uns von den Leistungsträgern
erstatteten Beträge. 2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Darüber werden wir Sie unverzüglich informieren und
den eingezahlten Reisepreis sofort zurückerstatten.
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
Ist der Reisevertrag wegen der Gründe gemäß §
651j BGB gekündigt, sind wir dann nicht verpflichtet, Sie
zurückzubefördern, wenn gerade die Gründe, die
zur Kündigung geführt haben, Ihre Rückführung
durch uns nicht möglich machen.
8. Haftung
Für die zutreffende Beschreibung der Leistungen in den Prospekten
haften wir nicht, soweit wir vor Vertragsabschluß eine Änderung
der Katalog/Prospektangaben erklärt haben.
Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes und Ziellandes.
Es finden Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger
( Fluggesellschaften, Busunternehmen, Eisenbahn usw. ) Anwendung.
Bei Reisen mit besonderen Risiken, die in der Reisebeschreibung
als solche gekennzeichnet sind, ist die Haftung von Australia
Travelteam, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenso
haftet Australia Tavelteam nicht für Unfälle und Schäden,
die durch sportliche Betätigung und andere Ferienaktivitäten
verursacht werden.
9. Gewährleistung
Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht,
so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Australia Travelteam darf
auch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzleistung aus wichtigem,
Australia Travelteam erkennbaren Grund abzulehnen. Der Reisende
kann nach Rückkehr von der Reise eine der Mindestleistung
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das
Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte. Dieser Anspruch muss innerhalb
von 4 Wochen nach Reiseende an Australia Travelteam gestellt werde.
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für
die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651 c bis
651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen
uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
10. Haftunsbeschränkung:
Unsere Haftung auf Schadenersatz für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt
1. soweit ein Schaden des Resisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR
4100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils
je Reisenden und Reise.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluß einer Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung. Außerdem haften wir nicht
für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche,
Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen,
die in der Regel bei Reiseleitungen gebucht und bezahlt werden,
gekennzeichnet sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Australia Travelteam ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Australia
Travelteam nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
Kommt Australia Travelteam die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montraler Vereinbarung ( nur für
Flüge nach USA und Kanada ). Diese Abkommen beschränken
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung
von Gepäck. Sofern Australia Travelteam in anderen Fällen
Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden
Bestimmungen.
11. Beanstandungen – Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung beizutragen und
evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Beanstandungen
sind dem Reiseleiter oder dem Leistungsträger unverzüglich
geltend zu machen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, für
uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Können
Mängel nicht gleich behoben werden, so müssen uns diese
sofort vom Urlaubsort aus mitgeteilt werden. Die für die
Benachrichtigung notwendigen Kosten tragen wir, sofern die Reklamation
berechtigt ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
haben Sie keinen Anspruch auf Minderung.
12. Versicherung
Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie Informationsbroschüren
über Reiseversicherungen.. Wir empfehlen dringend, zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Reisevertrages eine Reiserücktrittskostenversicherung
abzuschließen. Auch sollten Sie für ausreichenden Schutz
im Falle einer Erkrankung vorsorgen.
13. Pass- und Visavorschriften
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa, auch wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung
zu vertreten haben. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder
von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch
Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß
Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie
mit den entsprechenden Rücktrittskosten belasten.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
16. Sonstiges
Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§
651a bis 651k BGB deren Text Sie bei uns einsehen oder anfordern
können.
Alle Angaben entsprechen dem Stand Aug 2005
Veranstalter:
|
Australia Travelteam GmbH
|
Geschäftsführer
|
Karwendelstr. 1
|
Wilfried Roggenkamp
|
82194 Gröbenzell
|
Handelsregister: München HRB 67550
|
Tel: 08142/580031
|
zurück
|