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Wilfried Roggenkamp

"20 Jahre Erfahrung im Südpazifik"

Neuseeland Mietwagen
Alles Wichtige von A - Z

Eingeschlossene Leistungen

  • Unbegrenzte Freikilometer
  • Haftpflichtversicherung  mit Selbstbeteiligung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten
  • Haftungsreduzierung mit einem Selbstbehalt von NZ$ 1.000,--
  • Örtliche Steuern von 12,5 % für den Mietwagen
  • Airport Recovery Fee


Depots:

Wellington Stadt

 

Transfers zu den Vermietstationen
KIWI Car Rentals holt Sie an allen Vermietstationen entweder vom Flughafen oder Hotel ab und bringt Sie zur Vermietstation.

Öffnungszeiten:
Montag - Sonntag, 8.00 - 18.00 Uhr

Einwegmieten:
Einwegmieten sind für jede Fahrzeugkatagorie kostenlos erlaubt. Die Mindestmiete beträgt 3 Tage pro Insel.

Besonderheiten bei Mieten zwischen Nord-/Südinsel
Das Mitnehmen des Mietwagens auf der Fähre zwischen Nord- und Südinsel ist nicht erlaubt. Das Fahrzeug muß in Wellington oder Picton abgegeben werden. Die Buchung kann durchgehend getätigt werden. Der Vermieter unterhält sowohl in Picton, wie auch in Wellington einen kostenlosen Shuttle Service, der sie von der Vermietstation zum Fäöhrschiffterminal bringt bzw. umgekehrt. Bitte teilen Sie uns zum Zeitpunkt der Buchung das Datum der Fährschiffüberfahrt mit. Sollten Sie das Datum bei Abreise noch nicht wissen, so müssen Sie es spätestens bei Übernahme des Fahrzeuges an der Station melden. Beachten Sie bitte das Abgabe und Neuanmeldung innerhalb von 5 Stunden erfolgen müssen.
Wir übernehmen auch gerne für Sie die Reservierung der Personenüberfahrt. In der Hochsaison von Dezember bis Februar ist eine Vorreservierung dringend zu empfehlen.

Fahrer, Führerschein:
Das Mindestalter für Anmietungen ist 21 Jahre.
Für eine Mietwagenübernahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen auch einen internationalen Führerschein

Mindestmiete/Berechnung:
Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Die Mindestmiete beträgt 1 Tag . Für Einwegmieten von Nord- und Südinsel 3 Tage

Versicherung:
Alle Fahrzeuge haben eine Haftpflichtversicherung für das eigene Fahrzeug und für Sachschäden an Dritten. Wird keine Zusatzversicherung abgeschlossen, hat der Mieter in jedem einzelnen Schadensfall, bei Diebstahl und Brand sowie Wasserschäden einen Selbstbehalt von NZ$ 1.000,- zu tragen.

*  Collision Damage Waiver
Der Selbstbehalt wird auf NZ 250,--  reduziert. Jeder Wasserschaden ist von der Versicherung ausgeschlossen und der Mieter ist in vollem Umfang für den Schaden verantwortlich. Die Versicherung kann bei der Übernahme des Fahrzeuges abgeschlossen werden. Der Preis für die Versicherung beträgt NZ$ 12,50 pro Tag und Fahrzeug . Persönliches Eigentum, das abhanden kommt oder durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird, ist von der Versicherung ausgeschlossen.
Sobald die Mietbedingungen verletzt werden ( z.B. durch Fahren auf nicht asphaltierter Straße) und ein Schaden entsteht, erlischt der Versicherungsschutz, und der Mieter ist für den Umfang des Schadens vollständig verantwortlich.

Typisch Neuseeland - Haftpflicht
In Neuseeland ist nicht zwingend vorgeschrieben eine Haftpflichtversicherung zu haben - d.h. fährt jemand einem Kunden ins Auto und hat dieser jemand keine Haftpflichtversicherung, dann muß der Kunde ( auch wenn er nicht schuld ist ! ) im Rahmen seines Selbstbehaltes zahlen. Wir empfehlen daher den Abschluß von Zusatzversicherungen.

Deckungssumme der Versicherung
Im Gegensatz zum deutschen System ist die Deckungssumme für die Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten nicht festgelegt. Sie hängt von vielen Faktoren ab, z.B. wo der Unfall passiert ist und in welchem Ort die verwickelten und geschädigten Personen gemeldet sind. Daher ist es nicht möglich pauschale Summen zu nennen.

Persönliche Verletzungen
...die bei einem Unfall mit einem Kiwi Car Rental Fahrzeug entstanden sind, sind in den meisten Fällen durch die "Registration 3rd Party" Versicherung abgedeckt. Trotzdem empfehlen wir Ihnen eine spezielle Reiseversicherung abzuschließen.

Kaution:
Wenn Sie keine CDW-Versicherung abschließen müssen Sie vor Ort eine Kaution in Höhe von NZD 1000,-- hinterlegen. Dies kann in Form von Bargeld, Reiseschecks oder per Kreditkarte erfolgen. Sie erhalten die Kaution in vollem Umfange rückerstattet, wenn Sie das Fahrzeug unbeschädigt zurückbringen.
Wenn Sie die CDW-Versicherung abschließen müssen Sie vor Ort lediglich eine Benzin-Kaution in Höhe NZD 60,-- hinterlegen. Diese erhalten Sie in vollem Umfang zurück, wenn Sie das Fahrzeug vollgetankt zurückbringen.

Routenbeschränkung:
Das Befahren von unbefestigten Straßen ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz, und der Mieter ist in vollem Umfang für den Schaden verantwortlich.
 

 © 2003 Thomas Braun