| |
| |
| |
| |
| |
|

Wilfried Roggenkamp
"20 Jahre Erfahrung im Südpazifik"
|
|
 |
Reparaturen:
Sie können auch bei einer sorgfältigen Wartung durch
den Vermieter während der Fahrt erforderlich werden. Details
dazu finden Sie im jeweiligen Mietvertrag und in den Mietbedingungen.
Meistens können Sie Reparaturen bis NZ$ 100,-- in eigener
Verantwortung ausführen lassen. Gegen Vorlage der Quittung
erstattet Ihnen der Vermieter bei Fahrzeugrückgabe die Kosten.
Ist der Schaden höher, dann müssen Sie laut Mietvertrag
vor Auftragserteilung in einer Werkstatt vorher den Vermieter
kontaktieren und seine Erlaubnis einholen.
Sollten Sie in Folge eines technischen Defektes einmal liegen
bleiben, so ersetzt Ihnender Vermieter lediglich ausgefallene
Nutzungstage, nicht aber die Hotelkosten, Mahlzeiten und sonstige
Ausgaben.
|