Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf Grund eines Schadens, den Sie zu vertreten haben, egal welcher Art und wie dieser zustande gekommen ist, liegen bleiben und abgeschleppt werden müssen, so müssen Sie die reinen Abschleppkosten immer selbst tragen.
Das trifft z.B. zu wenn Sie mit einem 4WD Fahrzeug im unwegsamen Gelände oder auf sandigen Pisten stecken bleiben, und nicht mehr vor und zurück fahren können. Ein anderes Beispiel ist das Durchfahren von Wasserläufen, auch hier besteht die Gefahr des Steckenbleibens.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass dies auch dann der Fall ist, wenn Sie eine All Inklusive Versicherung abgeschlossen haben.
Nur wenn Sie eine 4WD additional cover Versicherung vor Ort beim jeweiligen Vermieter zusätzlich zur bei uns gebuchten All Inklusive Rate abschließen, sind auch die Abschlepp- und Bergungskosten mit versichert. Vorausgesetzt Sie fahren nur auf 4WD Tracks für deren Befahren Sie vorher vom jeweiligen Vermieter vor Ort ein Genehmigung eingeholt haben.
Abschleppkosten / Schadenskosten am Fahrzeug
Die reinen Abschleppkosten sind nicht mit den Schadenskosten am Fahrzeug zu verwechseln. Im Rahmen der abgeschlossenen Fahrzeugversicherung sind die reinen Schadenskosten versichert - abzüglich des jeweiligen gewählten Selbstbehaltes natürlich - und werden vom Vermieter übernommen.
Die Abschleppkosten sind natürlich dann versichert, wenn Sie wegen eines technischen Defektes am Fahrzeug liegenbleiben, z.B. Motorschaden, und entsprechend abgeschleppt werden müssen.
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